Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen
Mit der Buchung bei der Cala Fornells Immobilien S.L.U., im weiteren Text CFI genannt, akzeptiert der Kunde die folgenden Geschäftsbedingungen. Grundsätzlich handelt die CFI immer in Vertretung und im Namen des Eigentümers der gemieteten Ferienimmobilie.
Buchung
Eine Buchung bedarf immer einer schriftlichen Willenserklärung des Mieters per E-mail. Die Buchung wird von der CFI per E-Mail bestätigt und basiert ausschließlich auf der Beschreibung der Ferienimmobilie auf den Internetseiten der CFI oder auf ergänzende Informationen der CFI per E-Mail. Die Buchung ist mit Zustellung der Auftragsbestätigung rechtsverbindlich. Die Buchung ist nur gültig für den angegebenen Zeitraum und die angemeldete Zahl von Personen und Haustieren.
Da die CFI verpflichtet ist Polizei und Tourismusbehörde die Daten aller anreisender Gäste zu melden, sind Pass- oder Ausweiskopien auf Aufforderung durch die CFI per E-Mail an die CFI zu senden. Die Dokumente müssen gültig und gut lesbar sein. Es dürfen keine Bereiche der Dokumente geschwärzt oder unkenntlich gemacht werden. Führerscheine oder andere Dokumente werden nicht akzeptiert. Diese Maßnahme ist obligatorisch und muss vor Reiseantritt geschehen sein. Die Kopien werden nicht verändert oder in irgendeiner Weise bearbeitet und keinesfalls für andere Zwecke verwendet. Nach der Anmeldung werden die Kopien komplett gelöscht.
Zahlung
Vor dem Buchungsabschluss ist eine Anzahlung an CIF zu überweisen. Die Höhe der Anzahlung ist ebenso aus der Buchungsbestätigung ersichtlich, wie die Höhe der Restzahlung. Ebenso in der Buchungsbestätigung enthalten sind die Fristen und Zahlungsmöglichkeiten der jeweiligen Zahlungen und die Höhe der Kaution, welche somit Vertragsbestandteil wird. Die Art und Weise der Kautionsentrichtung ist abhängig vom Objekt und ist ebenfalls in der Buchungsbestätigung enthalten. Die CFI, der Eigentümer oder ihre Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, Schäden an der Ferienimmobilie oder an dessen Einrichtung, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Mieter oder eventuellen Mitreisenden verursacht wurden, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten. Die Kaution wird, sobald die Ferienimmobilie von der CFI, dem Eigentümer oder ihren Erfüllungsgehilfen überprüft wurde und keine Schäden festgestellt wurden, zurückerstattet. CFI hat bezüglich der Kaution keinerlei weitergehende Rechte oder Pflichten gegenüber dem Mieter.
Gegebenenfalls ist die Ecotasa (Touristensteuer), in der jeweils gültigen Höhe, vor Ort an die CFI, den Eigentümer direkt oder ihre Erfüllungsgehilfen zu entrichten. Die genaue Höhe wird ebenfalls in der Buchungsbestätigung angegeben. In manchen Immobilien wird die Ecotasa pauschal abgeführt und nicht gesondert berechnet. Die CFI und ihre Erfüllungsgehilfen sind Inkassobevollmächtigt für alle Zahlungen an den Eigentümer der Ferienimmobilie. Dies gilt auch für Kautionen, Stornozahlungen, Schadenszahlungen, die Ecotasa, etc.
Ausstattung der Ferienobjekte
Die Ausschreibung der Ferienimmobilien wurde nach bestem Wissen und nach den Angaben des Eigentümers oder Verwalters erstellt. Die auf den Bildern und in den Detailbeschreibungen abgebildete und beschriebene Möblierung und Ausstattung der Ferienimmobilien kann unter Umständen variieren.
Die Poolsaison für ungeheizte Anlagen ist vom 15.5. bis zum 30.9. des jeweiligen Jahres. Dieser Zeitraum kann, je nach Beschluss der Eigentümer variieren und kann auf Wunsch erfragt werden.
Alle Ferienimmobilien werden ausschließlich an Selbstversorger vermittelt. Verbrauchsgüter wie beispielsweise Kaminholz, Nahrungsmittel und Trinkwasser, Putzmittel, Hygieneartikel, etc. sind zwar teilweise oft als Erstausstattung in den Ferienimmobilien vorhanden aber kein Vertragsbestandteil.
Es obliegt den Eigentümern der Ferienimmobilien Veränderungen am Inventar vorzunehmen. Diese können auch nach der Buchung einer Ferienimmobilie erfolgen. Insofern es sich um größere oder einschränkende Veränderungen handelt, wird CFI den Mieter darüber informieren. Ein anderes Sofa, ein anderer TV oder ähnliche Änderungen sind tolerierbar und kein Grund zur Vertragskündigung oder Mietminderung. Keinesfalls haftet CFI für solche Veränderungen in irgendeiner Weise.
Check-in, Check-Out und Personenanzahl
Der Bezug der Ferienimmobilie erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, am Anreisetag ab 16:00 Uhr. Am Abreisetag muss die Ferienimmobilie, wenn nicht anders vereinbart, bis spätestens 10:00 Uhr verlassen werden. Kann durch eine vom Gast verschuldete Verzögerung die Ferienimmobilie für die nächsten Gäste nicht rechtzeitig vorbereitet werden und entstehen dadurch Kosten, werden diese Kosten berechnet und von der Kaution einbehalten.
Die vermittelte Ferienimmobilie darf nur mit der angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Eigentümer berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und/oder die überzähligen Personen haben unverzüglich die Ferienimmobilie zu verlassen.
Rücktrittsrecht
Kostenlose Stornierungen sind bis maximal 35 Tage vor Anreise möglich, danach nur noch in Ausnahmefällen. Zum Beispiel, wenn eine Einreise- oder Ausreise unmöglich ist oder ein Beherbergungsverbot für Ferienimmobilien vorliegt. Wir empfehlen ausdrücklich eine Reiserücktrittsversicherung. Bei einer Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt als 35 Tage vor Anreise ist der volle Mietpreis fällig.
Die Ferienimmobilien werden am Anreisetag oder einen Tag vorher für Gäste vorbereitet. Dies ist, gerade bei großen Objekten, mit enormem Aufwand verbunden. Bei einer Stornierung am Tag der Anreise, insofern die Ferienimmobilie bereits vorbereitet war, auch am Vortag, oder bei Nichterscheinen, werden ebenfalls die Kosten für die Vorbereitung der Ferienimmobilie berechnet. Im Falle einer Stornierung oder Umbuchung kann CFI zusätzlich eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50 Euro erheben. Der Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten.
Kündigung des Vertrages und Umbuchung
Wird die Nutzung der Ferienimmobilie infolge höherer Gewalt oder anderer, bei Buchungsabschluss nicht vorhersehbarer Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder unzumutbar beeinträchtigt, so können sowohl CFI, als auch der Mieter, den Vertrag kündigen. In diesem Fall wird CFI versuchen eine andere Ferienimmobilie anzubieten. Wird diese Ferienimmobilie vom Mieter nicht akzeptiert, so wird die Haftung maximal auf die Höhe der vereinbarten Restzahlung beschränkt. Bereits erfolgte Zahlungen werden, allenfalls unter Abzug für erbrachte Leistungen, zurückbezahlt.
Nimmt der Mieter Leistungen, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Eigentümer der Ferienimmobilie oder von CFI zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
Kündigung nach Mietbeginn
CFI kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist auch nach Belegungsbeginn kündigen, wenn
1. der Mieter oder ein Mitreisender mutwillig Schäden in der Ferienimmobilie anrichtet, übermäßig die Ferienimmobilie verschmutzt oder bewusst seine oder die Gesundheit anderer Personen gefährdet.
2. der Mieter oder ein Mitreisender sich nicht an Hausordnungen hält und andere Personen unangemessen stört oder gefährdet. Die Ferienimmobilien liegen teilweise in ruhigen Villengegenden und Feiern sollten dort maximal bis 00:00 Uhr andauern und laute Musik sollte bereits um 22:00 Uhr gedrosselt werden. Die CFI weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei ihren Ferienimmobilien, insbesondere bei in Wohngegenden gelegenen Ferienimmobilien, nicht um Partyhäuser handelt und rigoros gegen Verstöße vorgegangen wird. Es empfiehlt sich vorher nachzufragen ob in der angemieteten Ferienimmobilie größere Feiern erlaubt sind und ob die Ferienimmobilie überhaupt dafür geeignet ist. Kleinere Feiern, Grillabende, etc., im normalen Rahmen sind natürlich erlaubt.
3. die vertraglich vereinbarte Restsumme des Mietpreises nicht vollständig gezahlt wurde oder wenn die vereinbarte Kaution nicht hinterlegt wurde.
Wird der Vertrag aus oben genannten Gründen gekündigt, so bleibt der Mietpreis davon unberührt. Entstehen durch das unangemessene Verhalten des Mieters finanzielle Schäden oder Einbußen, werden die anfallenden Beträge in Rechnung gestellt. Eine Rückerstattung der vom Mieter gezahlten Beträge, auch anteilmäßig, ist nicht möglich. Der Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten.
Schäden und Mängel:
Der Mieter und Mitreisende haben die Ferienimmobilie und das enthaltene Inventar pfleglich zu behandeln.
Der Mieter ist verpflichtet alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden, egal ob durch ihn und seine Mitreisenden verursacht oder durch andere Gründe, sofort nach dem Entstehen, allumfänglich in schriftlicher Form an CFI zu melden. Der Mieter haftet persönlich für die von ihm oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden. Der Mieter ist verpflichtet, bei Ankunft die Ferienimmobilie zu überprüfen und insofern Mängel oder Störungen vorhanden sind, diese unverzüglich zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Die Gelegenheit zur Abhilfe bei Schäden oder Störungen ist vom Mieter grundsätzlich immer zu geben und darf nicht verweigert werden. Hierzu ist ein Betreten der Ferienimmobilie und des dazugehörigen Grundstücks durch Mitarbeiter der CFI, den Eigentümer oder ihrer Erfüllungsgehilfen notwendig und darf ebenfalls nicht verweigert werden. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jegliche Ansprüche des Mieters, insofern CFI, der Eigentümer der Ferienimmobilie oder ihre Erfüllungsgehilfen in der Lage gewesen wären, angemessene Abhilfe zu schaffen.
Seit dem 15.02.2016 besteht für alle Online-Händler und Vermittler in der Touristikbranche die Pflicht, Verbrauchern die Möglichkeit der alternativen Streitbeilegung zu bieten. Hierfür ist von der Europäischen Kommission eine entsprechende Plattform eingerichtet worden, welche unter folgendem Link zu finden ist www.ec.europa.eu/consumers/odr/
Ziel ist es, sowohl Verbrauchern als auch Unternehmern eine Plattform für die grenzüberschreitende Streitbeilegung zu bieten, um unnötige Gerichtskosten zu vermeiden.
Ein offenes Wort zum Thema Baulärm: Mallorca ist eine beliebte Insel und es wird - wie überall - neu gebaut oder renoviert. Soweit möglich, wird der Mieter von der CFI, ihrer Erfüllungsgehilfen oder dem Eigentümer über bauliche Aktivitäten im Umfeld im Vorfeld bereits informiert. Allerdings kann dies nicht immer garantiert werden.
Haftung
CFI ist als Vermittler nicht haftbar für Schäden oder Fehler der Ferienimmobilien. Gerichtliche Ansprüche sind immer direkt an den Eigentümer der Ferienimmobilie zu richten.
Die Nutzung der Ferienimmobilie, einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen und Einrichtungen erfolgt auf eigene Verantwortung. CFI übernimmt keine Haftung bei Unfällen. Der Mieter ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände, sowie Bargeld selbst verantwortlich. Der Eigentümer der Ferienimmobilie und CFI übernehmen keine Haftung bei Diebstahl oder Vandalismus durch dritte.
Die vertragliche Haftung von CFI als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist, für jegliche Schäden des Mieters, die nicht Körperschäden sind, auf den einfachen Wert der Vermittlungsleistung beschränkt, soweit der Schaden des Mieters von CFI weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder CFI für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von CFI verantwortlich ist.
Datenschutz
CFI erfüllt die Bestimmungen des spanischen Datenschutzgesetzes (Verfassungsgesetz 15/1999 über Schutz von personenbezogenen Daten) und sonstige Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet und verfügt über eine Datenschutzrichtlinie für personenbezogene Daten welche hier eingesehen werden können: www.cfi-sl.com/kontakt/datenschutzerklaerung.html
Diverses
Aufgrund der Brandgefahr und der gesetzlichen Bestimmungen ist das Aufladen von Elektrofahrzeugen in und am jeweiligen Objekt strikt untersagt.
Im Ferienobjekt und auf dem dazugehörigem Grundstück darf der Mieter keine baulichen oder sonstigen Veränderungen durchführen. Dazu gehört auch das Umstellen von Möbeln, das Verbringen von Möbel des Innenbereiches in den Außenbereich oder sonstige Veränderungen im, am und um das Ferienobjekt. Ebenso ist das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück nicht erlaubt.
Haustiere dürfen nur ins Ferienobjekt mitgebracht werden, wenn dies in der Beschreibung des Ferienobjektes angegeben wurde oder von der CFI schriftlich bestätigt wurde. Für jegliche Schäden im und am Ferienobjekt, auch und insbesondere für Verschmutzungen durch Kot, Urin, übermäßiger Haarverunreinigung oder Ungezieferbefall durch Milben, Flöhe, etc. haftet der Mieter. Von Betten, Sofas und Pools sind Haustiere grundsätzlich fern zu halten.
GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND
Im Falle von Streitigkeiten oder Konflikten bezüglich der Auslegung der in diesen Rechtlichen Hinweisen enthaltenen Bestimmungen sowie aller Fragen im Zusammenhang mit den Angeboten und Dienstleistungen dieser Webseiten gilt spanisches Recht, sofern die Verbraucherschutzbestimmungen nicht die Anwendung einer anderen Gesetzgebung vorschreiben.
Für die Beilegung aller Streitigkeiten, die anlässlich des Besuches dieser Webseiten und der Nutzung oder dem Erwerb der dort angebotenen Dienstleistungen auftreten könnten, vereinbaren CFI und der Nutzer, sich unter ausdrücklichem Verzicht auf einen eigenen Gerichtsstand der spanischen Gesetzgebung und den Gerichten von Palma de Mallorca zu unterwerfen.
Schlussbestimmung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende wirksame Regelung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Die Berichtigung von Irrtümern, insbesondere von Schreib- oder Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten, Bestätigungen und den Internetseiten von CFI, bleibt vorbehalten. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen immer der Schriftform.
Stand 15.11.2022